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Voraussetzungen für die logopädische Behandlung:
- Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Allgemeinmediziner)
- Prüfung des Hörvermögens (Hörtest) und gegebenenfalls Erhebung des Stimmstatus
Wissenswert:
Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse vollständig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung.
Ansonsten ist eine Zuzahlung für jede Verordnung durch den Patienten zu tragen.
Die Behandlungen werden in der Praxis oder bei Verordnung durch den behandelnden Arzt im Hausbesuch durchgeführt.
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