Praxis Leistungen Behandlung Qualität Anfahrt Kontakt
Voraussetzungen für die logopädische Behandlung:
  • Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Allgemeinmediziner)
  • Prüfung des Hörvermögens (Hörtest) und gegebenenfalls Erhebung des Stimmstatus


Wissenswert:

Die Kosten der Behandlung trägt Ihre Krankenkasse vollständig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung. Ansonsten ist eine Zuzahlung für jede Verordnung durch den Patienten zu tragen. Die Behandlungen werden in der Praxis oder bei Verordnung durch den behandelnden Arzt im Hausbesuch durchgeführt.

    Therapie in der Praxis für Logopädie Wibke Schlegel, Dresden - Reick

Hausbesuch der Praxis für Logopädie Wibke Schlegel, Dresden - Reick